AKTUELLE VERGÜTUNGSSÄTZE BIS MÄRZ 2015 BEKANNT – DEGRESSION WEITERHIN BEI 0,25 PROZENT


Die Bundesnetzagentur gab bereits am 30.12.2014 bekannt, dass der Vergütungssatz für Photovoltaikanlagen zwischen Januar 2015 bis März 2015 monatlich weiterhin nur um 0,25 Prozent sinken wird. Die geringe Absenkung ist die Folge einer Unterschreitung des politisch definierten Zubaukorridors zwischen November 2013 bis November 2014.

"Für Aufdachanlagen bis 10 Kilowatt Leistung gilt somit ein Tarif von 12,56 Cent je Kilowattstunde bei Inbetriebnahme ab 1. Januar 2015, von 12,53 Cent bei Inbetriebnahme ab 1. Februar und 12,50 Cent bei Inbetriebnahme ab 1. März. Für den Leistungsbereich von 10 bis 40 Kilowatt gelten 12,22 Cent (12,18 Cent, 12,15 Cent), für den Bereich von 40 bis 500 Kilowatt sind es 10,92 Cent (10,90 Cent, 10,87 Cent). Anlagen bis 500 Kilowatt auf Nicht-Wohngebäuden oder Freiflächen erhalten 8,70 Cent (8,68 Cent; 8,65 Cent). Für Anlagen ab 500 Kilowatt ist die Direktvermarktung im so genannten »Marktprämienmodell« vorgeschrieben." © PHOTON


Zuletzt geändert am09.11.2021um09:33

Zurück


Kommentar hinzufügen


Die Kommentarfunktion wurde für diesen Beitrag deaktiviert.

© 2024 JM Projektinvest GmbH & Co KG Magdeburg | JobsImpressumDatenschutzerklärungWebdesign: mouse.event