Die Bundesnetzagentur gab bereits am 30.12.2014 bekannt, dass der Vergütungssatz für Photovoltaikanlagen zwischen Januar 2015 bis März 2015 monatlich weiterhin nur um 0,25 Prozent sinken wird. Die geringe Absenkung ist die Folge einer Unterschreitung des politisch definierten Zubaukorridors zwischen November 2013 bis November 2014.
"Für Aufdachanlagen bis 10 Kilowatt Leistung gilt somit ein Tarif von 12,56 Cent je Kilowattstunde bei Inbetriebnahme ab 1. Januar 2015, von 12,53 Cent bei Inbetriebnahme ab 1. Februar und 12,50 Cent bei Inbetriebnahme ab 1. März. Für den Leistungsbereich von 10 bis 40 Kilowatt gelten 12,22 Cent (12,18 Cent, 12,15 Cent), für den Bereich von 40 bis 500 Kilowatt sind es 10,92 Cent (10,90 Cent, 10,87 Cent). Anlagen bis 500 Kilowatt auf Nicht-Wohngebäuden oder Freiflächen erhalten 8,70 Cent (8,68 Cent; 8,65 Cent). Für Anlagen ab 500 Kilowatt ist die Direktvermarktung im so genannten »Marktprämienmodell« vorgeschrieben." © PHOTON
Baubeginn einer neuen Freiflächanlage in der Nähe von Magdeburg. Hier entsteht auf einer Fläche von ca. 47.000 m² eine neue Photovoltaik-Freiflächenanlage. Der Stadtrat von Calbe entschied im Juni 2013 einen neuen Bebauungsplan für diese Fläche. Zur Errichtung der Photovoltaikanlage mussten erst die Überreste der landwirtschaftlich genutzten Stallanlagen und Gebäude abgerissen werden. Nach Schaffung der Baufreiheit werden die ersten Montagearbeiten in dieser Woche beginnen. Verbaut werden auf dieser Photovoltaikanlage mehr als 14.500 Solarmodule.
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